Beratung bei Trennung / Scheidung

Sie haben einen Konflikt, einen Streit mit dem anderen Elternteil: zum Beispiel bei Sorge- und Umgangsregelungen nach einer Trennung oder Scheidung, bei Erziehungsfragen oder bei einer Angst um das Kindeswohl.

Sie können sich nicht einigen, wollen eventuell ein gerichtliches Verfahren vermeiden. Bei Gerichtsverfahren ist durch die Übertragung der Entscheidungsgewalt auf den Richter Ihr Einfluss auf das Ergebnis meist eher gering.
Neben dem individuellen Beratungsprozess machen wir außerdem fallübergreifend die folgenden Angebote.

Kindergruppe

Die Trennung und Scheidung der Eltern ist für Kinder ein einschneidendes und belastendes Ereignis. Die Gruppe bietet den Mädchen und Jungen einen geschützten Raum, in dem sie sich über ihre Situation mit Kindern mit ähnlichen Erfahrungen auszutauschen können. Hier haben sie die Gelegenheit, sich altersgerecht mit der veränderten Familiensituation, ihrer schwierigen Position zwischen Vater und Mutter und ihren oft sehr zwiespältigen Gefühlen auseinander zu setzen. Mit Unterstützung der GruppenleiterInnen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Mediation

Mediation löst Konflikte anders! Mediation bedeutet Vermittlung durch eine neutrale Fachkraft, die die Parteien dabei unterstützt, Lösungen zu entwickeln. Ein Mediationsverfahren erscheint dann sinnvoll, wenn Sie Ihren Konflikt eigenverantwortlich regeln wollen. Das Ziel der Mediation ist es, sogenannte Win-Win Lösungen anzustreben, also Vereinbarungen zu finden, die die Interessen beider Seiten gleichermaßen berücksichtigen.
Der oder die MediatorIn ist allparteilich, das heißt, er/sie steht auf der Seite jedes Beteiligten und hilft beiden Parteien, ihre Interessen und Bedürfnisse geltend zu machen.

Umgangsanbahnung

Wir bieten Umgangsanbahnung an, wenn das Kind einen Elternteil schon lange nicht mehr gesehen oder noch gar nicht kennengelernt hat. Eine psychologische oder pädagogische Fachkraft berät und begleitet die beteiligten Personen. Erste Treffen zwischen Kind und Elternteil finden in Anwesenheit der Fachkraft statt. Ziel ist, dass die Treffen in der Zukunft unbegleitet stattfinden können.

Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang wird meist vom Jugendamt empfohlen oder vom Gericht angeordnet. Dies gilt auch für den Fall Pflegeeltern/leibliche Eltern. Bei diesen Treffen ist eine Fachkraft der Beratungsstelle mit anwesend. Häufigkeit und Dauer der Termine und des gesamten Umgangs werden normalerweise mit allen Beteiligten abgesprochen und vereinbart. Ziel ist auch hier, in absehbarer Zeit unbegleitete Treffen stattfinden lassen zu können.

Kinder-im-Blick-Kurs

Wenn Eltern sich trennen, verändert sich vieles, auch für die Kinder. Sie brauchen in dieser Zeit besonders viel Zuwendung, um den Übergang in den neuen Lebensabschnitt gut zu bewältigen. Das ist für die meisten Eltern nicht leicht. Finanzielle Probleme, Konflikte mit dem anderen Elternteil und mehr Stress fordern Kraft, Zeit und Nerven, häufig auf Kosten der Kinder, aber genauso oft auf Kosten des eigenen Wohlbefindens.

Der Kurs behandelt drei grundlegende Themen:

  • Wie kann ich die Beziehung zu meinem Kind positiv gestalten und seine Entwicklung fördern?
  • Was kann ich tun, um Stress zu vermeiden und abzubauen?
  • Wie kann ich den Kontakt zum anderen Elternteil im Sinne meines Kindes gestalten?
Weitere Informtionen finden Sie hier.